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Bücher, Inventare, Jahresabschlüsse, Buchungsbelege usw. sind 10 Jahre, Handels- oder Geschäftsbriefe sind 6 Jahre aufzubewahren.
Für Lieferscheine, die keine Buchungsbelege sind, gilt: Bei empfangenen Lieferscheinen endet die Aufbewahrungsfrist mit Rechnungserhalt, bei abgesandten Lieferscheinen mit Rechnungsversand. ( § 147 Abs. 3AO)

BMF v. 28.11.2019 - IV A 4 - S 0316/19/10003 :001
Verwaltung Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)

entstanden oder dort eingegangen, sind sie auch in dieser Form aufzubewahren und dürfen vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist  nicht gelöscht werden. Sie dürfen daher nicht mehr ausschließlich in ausgedruckter Form aufbewahrt werden und müssen für die Dauer der Aufbewahrungsfrist  unveränderbar erhalten bleiben (z....§§ 238 ff. HGB ) und damit die in diesem Schreiben enthaltenen Anforderungen beachtet werden. Die Aufbewahrungsfrist  für die Verfahrensdokumentation läuft nicht ab, soweit und solange die Aufbewahrungsfrist  für die Unterlagen noch nicht

BMF v. 01.10.2010 - IV D 3 -S 7015/10/10002
Verwaltung Verwaltungsregelung zur Anwendung des Umsatzsteuergesetzes -Umsatzsteuer-Anwendungserlass(UStAE)

andere dieser Gemeinschafter zumindest eine Ablichtung der Rechnung aufzubewahren. (2)  1 Die Aufbewahrungsfrist  beträgt zehn Jahre und beginnt mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wird. 2 Die Aufbewahrungsfrist  läuft jedoch nicht ab, soweit und...§ 22 Abs. 1 Satz 4 UStG ). 3 Die Aufbewahrungsfrist  beträgt zehn Jahre (

BMF v. 14.11.2014 - IV A 4 - S 0316/13/10003
Verwaltung Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)

Unternehmen entstanden oder dort eingegangen, sind sie auch in dieser Form aufzubewahren und dürfen vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist  nicht gelöscht werden. Sie dürfen daher nicht mehr ausschließlich in ausgedruckter Form aufbewahrt werden und müssen für die Dauer der Aufbewahrungsfrist  unveränderbar erhalten bleiben...HGB ) und damit die in diesem Schreiben enthaltenen Anforderungen beachtet werden. Die Aufbewahrungsfrist  für die Verfahrensdokumentation läuft nicht ab, soweit und solange die Aufbewahrungsfrist  für die Unterlagen noch nicht

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