Welche Besonderheiten sind beim Mindestlohn und geringfügig Beschäftigten zu beachten?
Steuerfach-Scout Lohn und Gehalt von Leonard Dorn

1.1.2024 gültige Mindestlohn i. H. von 12,41 € führt bei einer geringfügigen Beschäftigung  i. H. von 538 € zu einer monatlichen Arbeitszeit von 43,35 Std. (538 € / 12,41 € = 43,35 Std.). Die Minijob -Grenze ist ab Oktober 2022 dynamisch. Es muss für jede...für jede tatsächlich geleistete Arbeitsstunden der gesetzliche Mindestlohn gezahlt werden. Für die Beurteilung einer geringfügigen Beschäftigung  ist es zwingend notwendig die Grenze

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