Pauschalierung der Lohnsteuer von Teilen des Arbeitslohns mit festen Pauschsteuersätzen, wie z. B. Fahrtkosten, Betriebsveranstaltungen , Mahlzeiten. Durch
Trefferliste
vom Arbeitgeber gewährten Mahlzeit in Form einer Betriebsveranstaltung (bei Gesamtkosten bis zu 150 € je
einem Dritten gestellte übliche Mahlzeit, auch wenn diese Mahlzeit an sich steuerfrei ist (Bewirtung, Arbeitsessen, Betriebsveranstaltung ); allerdings nicht für
Zuwendungen aus Anlass von Betriebsveranstaltungen
Arbeitshilfe Januar 2024 Betriebsveranstaltungen : Ermittlung der berücksichtigungsfähigen...Ermittlung der berücksichtigungsfähigen Aufwendungen in Bezug auf Betriebsveranstaltungen