Rechtsprechung
BFH, Urteil v. 24.01.2024 - I R 49/21 (I R 39/10) -nv-
Rechtsprechung Kein Anspruch auf Festsetzung eines Anspruchs auf Auszahlung eines Solidaritätszuschlagguthabens auf das Körperschaftsteuerguthaben gemäß § 37 Abs....

dem 01.01.2007 nicht mehr die Höhe des festzusetzenden Solidaritätszuschlags , da sich die Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag  gemäß...§ 37 Abs. 5 KStG 2002 n.F. festgestellte Körperschaftsteuerguthaben rechnerisch entfallenden Solidaritätszuschlags  ergeben soll. Aufgrund der fehlenden Gliederungsrechnung für den Solidaritätszuschlag  und der daraus resultierenden

Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 24.01.2024 - 3 K 1158/22
Rechtsprechung Schätzung des Umfangs der ausbezahlten Arbeitslöhne bei Fliesenleger, der den Umsatz nicht allein mit seinen Arbeitnehmern im erklärten Umfang erbr...

herangezogen worden. Die Höhe der Lohnsteuer sei mit 14 % aus der so ermittelten Lohnsumme zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag  angesetzt....2015 bis Juni 2019 in Anspruch und setzte Haftungsbeträge für Lohnsteuer i.H.v. 88.493,69 € und einen Solidaritätszuschlag  i.H.v. 4.867,15 € fest.

FG Münster, Urteil v. 15.12.2023 - 12 K 1324/21 E
Rechtsprechung Ertragsteuern/Insolvenz Strittig ist, ob die Veranlagungswahl als eine zur Masseverbindlichkeit führende Handlung des Insolvenzverwalters anzusehen...

den Bescheid über Masseverbindlichkeiten für das Streitjahr zur Einkommensteuer, Kirchensteuer und zum Solidaritätszuschlag  ab, indem er als Masseverbindlichkeiten nur noch 368,91 € Einkommensteuer 2019, 28,47 € Kirchensteuer 2019 und 12,33 € Solidaritätszuschlag  2019 (insgesamt 409,73 €) festsetzte,...Tatbestand Im Verfahren ist streitig, inwieweit die Festsetzung von Einkommensteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag  als Masseverbindlichkeiten

BGH, Urteil v. 14.12.2023 - IX ZR 10/23
Rechtsprechung Insolvenzanfechtung: Rückzahlung einer Einlage an stillen Gesellschafter als unentgeltliche Leistung

auf, aus dem sich das positive Wissen des Beklagten um die unterlassene Abführung von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag  ergeben würde. Auch dem als übergangen gerügten Vorbringen, die Schuldnerin habe systematisch keine Kapitalertragsteuer und keinen Solidaritätszuschlag  an das Finanzamt abgeführt, ist nicht...2013 bis 2015 Auszahlungen in Höhe von insgesamt 154.642,18 € abzüglich Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 % und Solidaritätszuschlag  in Höhe von 5,5 %. Ferner erhielten am

BGH, Urteil v. 14.12.2023 - IX ZR 14/23
Rechtsprechung 1Der Kläger ist Verwalter in dem auf Antrag vom 4. August 2016 am 2. Januar 2017 eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen der E.            ...

auf, aus dem sich das positive Wissen des Beklagten um die unterlassene Abführung von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag  ergeben würde. Auch dem als übergangen gerügten Vorbringen, die Schuldnerin habe systematisch keine Kapitalertragsteuer und keinen Solidaritätszuschlag  an das Finanzamt abgeführt, ist nicht...Jahren 2014 bis 2015 Auszahlungen in Höhe von insgesamt 10.705,14 € abzüglich Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 % und Solidaritätszuschlag  in Höhe von 5,5 %. Die neu

BGH, Urteil v. 14.12.2023 - IX ZR 13/23
Rechtsprechung 1Der Kläger ist Verwalter in dem auf Antrag vom 4. August 2016 am 2. Januar 2017 eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen der E.         mbH...

auf, aus dem sich das positive Wissen des Beklagten um die unterlassene Abführung von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag  ergeben würde. Auch dem als übergangen gerügten Vorbringen, die Schuldnerin habe systematisch keine Kapitalertragsteuer und keinen Solidaritätszuschlag  an das Finanzamt abgeführt, ist nicht...Jahren 2013 bis 2015 Auszahlungen in Höhe von insgesamt 78.570,56 € abzüglich Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 % und Solidaritätszuschlag  in Höhe von 5,5 %. Die neu

BGH, Urteil v. 14.12.2023 - IX ZR 17/23
Rechtsprechung Insolvenzanfechtung wegen Gläubigerbenachteiligung durch die Auszahlung von Scheingewinnen

auf, aus dem sich das positive Wissen des Beklagten um die unterlassene Abführung von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag  ergeben würde. Auch dem als übergangen gerügten Vorbringen, die Schuldnerin habe systematisch keine Kapitalertragsteuer und keinen Solidaritätszuschlag  an das Finanzamt abgeführt, ist nicht...Jahren 2014 bis 2015 Auszahlungen in Höhe von insgesamt 21.333,33 € abzüglich Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 % und Solidaritätszuschlag  in Höhe von 5,5 %. Die neu

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