BMF v. 11.11.2011 - IV C 2 - S 1978 b/08/10001
Verwaltung Anwendung des Umwandlungssteuergesetzes i. d. F. des Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG)

(Anschaffungskosten = 100.000 €) im Privatvermögen. Nach dem mit dem Sitzstaat der EU-Kapitalgesellschaft  abgeschlossenen DBA steht das Besteuerungsrecht für Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften  nur dem Wohnsitzstaat zu. Für...Vorschriften im Fall der Umwandlung einer im ausländischen Staat belegenen Betriebsstätte in eine Kapitalgesellschaft . 3. Besonderheiten bei

AEAO Zu § 122 - Bekanntgabe des Verwaltungsakts:
Richtlinie i.d.F. 31.01.2014 zu Zu § 122

der ehemaligen Personenvereinigung zu richten (vgl. AEAO zu § 122, Nr. 2.5). Wird eine Kapitalgesellschaft  in eine rechtsfähige Personenvereinigung umgewandelt, sind Bescheide über Steuern, für die die Kapitalgesellschaft  Steuerschuldnerin war, an die..., BStBl II S. 783). Die Neubestellung eines Liquidators ist nicht erforderlich, wenn eine gelöschte Kapitalgesellschaft  durch einen Bevollmächtigten

Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. 15.03.2024 - IV A 2 - O 2000/23/10003 :005
Verwaltung Anwendung von gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder; Gleich lautende Erlasse, die bis zum 14. März 2024 ergangen sind

§ 17 Abs. 1 EStG (wesentliche Beteiligung) in eine Kapitalgesellschaft ; Bewertung der Anteile bei der aufnehmenden Kapitalgesellschaft ...§ 17 Abs. 1 EStG (wesentliche Beteiligung) in eine Kapitalgesellschaft ; Bewertung der Anteile bei der aufnehmenden Kapitalgesellschaft  ab dem Veranlagungszeitraum 1992 nach

BMF v. 19.05.2022 - IV C 1 - S 2252/19/10003 :009
Verwaltung Einzelfragen zur Abgeltungsteuer; Neuveröffentlichung des BMF-Schreibens

92 Die Herabsetzung des Nennkapitals einer unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft  ist keine anteilige Veräußerung der Anteile an der Kapitalgesellschaft  im Sinne des...die Gewinneinkünfte fallende Tätigkeit handelt, ist unerheblich. Die erforderliche berufliche Tätigkeit für eine Kapitalgesellschaft  setzt nicht voraus, dass der Gesellschafter unmittelbar für diejenige Kapitalgesellschaft  tätig wird, für deren

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