Schnelle Antwort

Betriebe, deren Gewinn nicht über 200.000 € beträgt,
können einen Investitionsabzugsbetrag bis zu 50 % der angeschafften/hergestellten Anlagegüter, höchstens 200.000 €, abziehen. Die Anschaffung/Herstellung muss innerhalb von 3 Jahren nach dem Abzug erfolgen.
Bei in 2017 beanspruchten Investitionsabzugsbeträgen endet die Investitionsfrist erst nach 5 Jahren; bei in 2018 beanspruchten Beträgen nach 4 Jahren.
Der Gewinn im Investitionsjahr kann um bis zu 50 % der tatsächlichen Anschaffungs-/Herstellungskosten erhöht werden; zum Ausgleich können die Anschaffungs-/Herstellungskosten um bis zu 50 % reduziert werden. Neben der AfA können in den ersten 5 Jahren Sonderabschreibungen bis zu insgesamt 40 % der Anschaffungs-/Herstellungskosten vorgenommen werden.
Eine betriebliche Nutzung ist anzunehmen, wenn die Privatnutzung nicht mehr als 10 % beträgt, BMF v. 15. 6. 2022, BStBl 2022 I S. 945, Rn. 41. ( § 7gEStG)

Kapitel 6: Sonderausgaben
Buch Lehrbuch Einkommensteuer | Professor Dr. Hartwig Maier, Diplom-Finanzwirt Thomas Kremer - 2024 (30. Aufl.)

), auch wenn der Übernehmer sich zur Zahlung von Versorgungsleistungen verpflichtet. Die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrages  kommt nur für noch durchführbare,...veräußert oder aufgegeben ist oder der Steuerpflichtige bei Abgabe der Steuererklärung für das Kalenderjahr, in dem Investitionsabzugsbeträge  geltend gemacht werden, den Entschluss

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