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Betriebe, deren Gewinn nicht über 200.000 € beträgt,
können einen Investitionsabzugsbetrag bis zu 50 % der angeschafften/hergestellten Anlagegüter, höchstens 200.000 €, abziehen. Die Anschaffung/Herstellung muss innerhalb von 3 Jahren nach dem Abzug erfolgen.
Bei in 2017 beanspruchten Investitionsabzugsbeträgen endet die Investitionsfrist erst nach 5 Jahren; bei in 2018 beanspruchten Beträgen nach 4 Jahren.
Der Gewinn im Investitionsjahr kann um bis zu 50 % der tatsächlichen Anschaffungs-/Herstellungskosten erhöht werden; zum Ausgleich können die Anschaffungs-/Herstellungskosten um bis zu 50 % reduziert werden. Neben der AfA können in den ersten 5 Jahren Sonderabschreibungen bis zu insgesamt 40 % der Anschaffungs-/Herstellungskosten vorgenommen werden.
Eine betriebliche Nutzung ist anzunehmen, wenn die Privatnutzung nicht mehr als 10 % beträgt, BMF v. 15. 6. 2022, BStBl 2022 I S. 945 Rn. 41, BStBl 2022 I S. 945. § 7g EStG

BMF v. 15.06.2022 - IV C 6 - S 2139-b/21/10001 :001
Verwaltung Steuerliche Gewinnermittlung; Zweifelsfragen zu den Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g Absatz 1 bis 4 und 7 EStG in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2020 (JStG 2020) vom 21. Dezember 2020 (BGBl 2020 I S. 3096)

Steuerliche Gewinnermittlung; Zweifelsfragen zu den Investitionsabzugsbeträgen  nach § 7g Absatz 1 bis 4 und 7 EStG in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2020 (JStG 2020) vom 21....II. Hinzurechnung von Investitionsabzugsbeträgen  bei Durchführung begünstigter Investitionen und gleichzeitige gewinnmindernde Herabsetzung der

BMF v. 11.11.2011 - IV C 2 - S 1978 b/08/10001
Verwaltung Anwendung des Umwandlungssteuergesetzes i. d. F. des Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG)

16.04  Im Fall der Auf- bzw. Abspaltung wird ein Investitionsabzugsbetrag  von dem übernehmenden Rechtsträger fortgeführt, soweit auf diesen ein Teilbetrieb übergeht und der Investitionsabzugsbetrag ...§ 7g Absatz 3 EStG ist hinsichtlich der übernommenen Investitionsabzugsbeträge  der Abzug beim übertragenden

Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. 10.03.2023 - IV A 2 - O 2000/22/10003 :001
Verwaltung Anwendung von gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder; Gleich lautende Erlasse, die bis zum 9. März 2023 ergangen sind

Beschluss des Bundesfinanzhofes vom 15. November 2017 (BStBl 2019 II S. 466) zur Verwendung von Investitionsabzugsbeträgen  nach...§ 7 Gewerbesteuergesetz ) bei der gewinnerhöhenden Hinzurechnung eines Investitionsabzugsbetrags  gemäß

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