Abziehbarkeit von zugewendeten Aufwendungen in Fällen des sog. abgekürzten Vertragswegs (Drittaufwand ); Anwendung des
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Abziehbarkeit von zugewendeten Aufwendungen in Fällen des sog. abgekürzten Vertragswegs (Drittaufwand ); Anwendung des
Drittaufwand und Eigenaufwand - Übersicht
NWB 2021, 97 ; Nacke , Drittaufwand im Rahmen von Vermietungseinkünften,...im Grundsatz nur Aufwendungen, die der Stpfl. selbst getragen hat. Nicht abzugsfähig ist sog. Drittaufwand , also die Tragung von
Abziehbarkeit von zugewendeten Aufwendungen in Fällen des sog. abgekürzten Vertragswegs (Drittaufwand ); Anwendung des
H 4.7 (Eigenaufwand für ein fremdes Wirtschaftsgut), (Drittaufwand ).
142 Zur Rechtsprechung zum Drittaufwand vgl....§ 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG ). Zum Drittaufwand vgl.
H 9.14 „Drittaufwand “ LStH ; Köhler in...NWB 2016, 2500 ; Knebusch , Vierter Weg beim Drittaufwand ?!,
Drittaufwand
Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehen. Zusatz der OFD Frankfurt/M. Zu Drittaufwand / Ehegatten/Lebenspartner siehe
Abziehbarkeit von zugewendeten Aufwendungen in Fällen des sog. abgekürzten Vertragswegs (Drittaufwand ); Anwendung des
86 Vgl. allgemein zum Drittaufwand ...104–110 (Einstweilen frei) f) Drittaufwand
gelten die allgemeinen Regeln. Aufwendungen des Stpfl. sind eigene Aufwendungen oder Aufwendungen, die als Drittaufwand anerkannt werden.
sondern ein Dritter die Ausgaben. Schrifttum und einschlägige Rechtsprechung diskutieren dies unter den Begriffen Drittaufwand bzw. Drittaufwendungen....6 Die weitere Frage betrifft die Vereinbarkeit dieser Behandlung von Drittaufwand bei anderen Rechtsformen,
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somit im eigenen Namen auf die eigene Schuld leistet. Hierauf ist bei der Vertragsgestaltung zu achten. Denn sog. Drittaufwand zur Begleichung der Schuld eines
auf die Beteiligung dar. [344] Drittaufwand
H 9.14 LStH 2018 - Drittaufwand ).
Langenkämper, Drittaufwand , infoCenter
260–266 (Einstweilen frei) bb) Drittaufwand 267 Echter und unechter Drittaufwand : Einkünfte sind grundsätzlich...Einkünfte sind grundsätzlich nur demjenigen zuzurechnen, der sie selbst getragen hat. Daher ist Drittaufwand (insbes. Nutzungsaufwand und Dritt-AfA) grundsätzlich nicht abziehbar. Die Rechtsprechung unterscheidet den echten vom unechten Drittaufwand .