Kommentar zu § 147a - Vorschriften für die Aufbewahrung von Aufzeichnungen und Unterlagen bestimmter Steuerpflichtiger
Kommentar AO Kommentar Iris Kahl-Hinsch Stand 31.03.2024 (1. Aufl.)

Die Aufbewahrungspflicht beschreibt die Zeiträume, für die Unterlagen und Aufzeichnungen aufzubewahren sind. Die Aufbewahrungsfrist  dagegen definiert, wie lange die Unterlagen, die aufgrund der Aufbewahrungspflicht aufzubewahren sind, vorgehalten werden müssen. Die Aufbewahrungsfrist  beginnt mit dem Schluss des...und Aufzeichnungen sämtlicher Überschusseinkünfte und die damit verbundenen Einnahmen und Werbungskosten. Die Aufbewahrungsfrist  beträgt sechs Jahre. Die Aufbewahrungsfrist  ist die Frist innerhalb der die

BMF v. 11.03.2024 - IV D 2 - S 0316-a/21/10006 :008
Verwaltung Aufzeichnung und Aufbewahrung von Geschäftsvorfällen und anderen steuerlich relevanten Daten bei Taxi- und Mietwagenunternehmen

Einzelaufzeichnungspflicht und die Unveränderbarkeit der Daten erfüllt werden und die Daten während der Dauer der Aufbewahrungsfrist  jederzeit verfügbar sind....Einzelaufzeichnungspflicht und die Unveränderbarkeit der Daten erfüllt werden und die Daten während der Dauer der Aufbewahrungsfrist  jederzeit verfügbar sind.

Gesetzentwurf für das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz liegt vor
§ 105a SGB IV-E sieht ab 2028 eine zentrale Vollmachtsdatenbank für steuerberatende Berufe vor
Aufsatz von Prof. Dr. Ralf Jahn, NWB 15/2024 S. 1032

Änderungen im BEG IV-E hat das BMJ auf seinen Internetseiten veröffentlicht. a) Verkürzung von Aufbewahrungsfristen  für Buchungsbelege Nach bislang...Von zehn auf acht Jahre Der Entwurf des BEG IV sieht nunmehr vor, die Aufbewahrungsfrist  für Buchungsbelege im Handels- und

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