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Wirtschaftsprüfung

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Neue Prüfungshinweise für Prüfungen in der Energiewirtschaft

Kürzlich hat der Energiefachausschuss (EFA) des IDW zwei neue Prüfungshinweise für Prüfungen in der Energiewirtschaft verabschiedet: IDW PH 9.970.22 (02.2024) „Prüfung nach § 55 Abs. 1 Satz 2 EnFG der Aufstellung eines Netznutzers über bestimmte Entnahmestellen mit verringerten Umlagen“ und IDW PH 9.970.23 (02.2024) „Prüfung nach § 55 Abs. 1 Satz 1 EnFG der zusammengefassten Endabrechnungen eines Netzbetreibers i. Z. m. dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz“.

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ESEF-Datei für Testzwecke in der Prüfungspraxis

Wirtschaftsprüfer mit Prüfungen nach § 317 Abs. 3a HGB (Wiedergabe der Abschlüsse und (Konzern-)Lageberichte im EU-einheitlichen elektronischen Berichtsformat – European Single Electronic Format, ESEF) können beim Bundesanzeiger-Verlag kostenfrei eine aktualisierte Musterdatei erhalten, die das ESEF-Berichtsformat konform zu den Vorgaben der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) abbildet.

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Arbeitsprogramm 2024 veröffentlicht

Im Januar 2024 hat die APAS ihr Arbeitsprogramm für 2024 veröffentlicht. Als maßgebende Faktoren für die Festlegung der Schwerpunkte ihrer Inspektionen im Jahr 2024 nennt die APAS darin regulatorische Änderungen, das gegenwärtige makroökonomische Umfeld mit weiterhin relativ hoher Inflation und gestiegenen Zinsen, dadurch gestiegenen Beschaffungspreisen mit ggf. nur teilweisem Ausgleich durch höhere Absatzpreise und schwieriger gewordene Finanzierung und die neuen Qualitätssicherungsstandards ISQM 1, ISQM 2 sowie ISA 220 (Revised).

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Versagung oder Verweigerung des Vermerks?

Differenzierungen zu § 322 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 4 HGB und Reformvorschläge

Der Beitrag zeigt, warum die Erklärung der Nichtabgabe eines Prüfungsurteils nicht länger als Fall der Versagung, sondern viel eher als (unionsrechtlich konformer) „Vermerk über die Verweigerung eines Prüfungsurteils“ aufgefasst und als eben solcher formuliert werden sollte. Konkrete Reformvorschläge des HGB runden die Darstellung ab.

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