Kann sich auch beim Komplementär einer Kommanditgesellschaft ein beschränkter Verlust nach § 15a EStG ergeben?
Steuerfach-Scout Einkommensteuer von Lars Grözinger

für Verlustabzug beim Komplementär An der KL-KG ist L Komplementär. Für die KG ergibt sich in 2022 ein Verlust  i. H. v. 200.000 €. Hiervon ist dem L ein Verlust  von 150.000 € zuzurechnen. Der L kann seinen Verlust  aus der KG in voller Höhe entweder mit Gewinnen aus anderen Einkünften ausgleichen oder...5 EStG Formulare: Anlage G Ronig, Verluste  bei beschränkter  Haftung ,

Inwiefern kann der Verlust einer Kommanditgesellschaft nicht abgezogen werden?
Steuerfach-Scout Einkommensteuer von Lars Grözinger

seinen Verlust  aus der Beteiligung an der Kommanditgesellschaft mit anderen Einkünften ausgleichen. Für den restlichen Verlust  ist dies nicht möglich, da hier durch den Verlust  ein negatives Kapitalkonto entsteht. Insoweit entsteht dem Kommanditisten K aber ein verrechenbarer Verlust  i. H. v. 10.000 €....K ist Kommanditist an der JKL-KG. Im Jahr 2022 erleidet die Kommanditgesellschaft einen Verlust  i. H. v. 100.000 €. Der Anteil am Verlust  für K beträgt 15.000 €. Das Kapitalkonto des K beträgt 5.000 €. I. H. v. 5.000 € kann K seinen Verlust  aus der Beteiligung an der Kommanditgesellschaft mit anderen Einkünften

Welche Gewinne mindert der nicht berücksichtigte Verlust eines Kommanditisten?
Steuerfach-Scout Einkommensteuer von Lars Grözinger

Welche Gewinne mindert der nicht berücksichtigte Verlust  eines Kommanditisten? Ist in den Vorjahren ein verrechenbarer Verlust  entstanden (nicht berücksichtigter Verlust ), der nicht ausgeglichen oder abgezogen werden durfte, mindert er die Gewinne, die dem Kommanditisten in späteren Wirtschaftsjahren aus seiner...Beispiel für einen verrechenbaren Verlust  Dem Kommanditisten K einer KG ist in 2021 ein verrechenbarer Verlust  i. H. v. 20.000 € entstanden. In 2022 wird dem Kommanditisten von der Kommanditgesellschaft ein Gewinn i. H. v. 25.000 € zugerechnet. Der Verlust  aus 2021 ist in 2022 mit dem Gewinn zu

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