Unter welchen Voraussetzungen sind Bewirtungskosten als Betriebsausgabe (beschränkt) abziehbar?
Steuerfach-Scout Finanzbuchhaltung Jahresabschluss von Udo Cremer

in bar beglichen. Er gibt dem Kellner außerdem 5,40 € Trinkgeld. S ergänzt umgehend nach Beendigung der Bewirtung den Bewirtungskostenbeleg  um die erforderlichen Angaben. Die abziehbaren Bewirtungsaufwendungen  betragen: 70 % x ((47,60...Bewirtungsaufwendungen  betragen: 70 % x ((47,60 €/1,19) + 5,40 €) = 31,78 € Die nicht abziehbaren Bewirtungsaufwendungen  betragen: 30 % x ((47,60 €/1,19)

Welche Aufwendungen gehören zu den nicht abziehbaren Betriebsausgaben?
Steuerfach-Scout Finanzbuchhaltung Jahresabschluss von Udo Cremer

(angemessene Höhe) und wird von S sofort in bar beglichen. S ergänzt umgehend nach Beendigung der Bewirtung den Bewirtungskostenbeleg  um die erforderlichen Angaben. Die abziehbaren Bewirtungsaufwendungen  betragen: 70 % x (45 €/1,19) =...Die abziehbaren Bewirtungsaufwendungen  betragen: 70 % x (45 €/1,19) = 26,47 € Die nicht abziehbaren Bewirtungsaufwendungen  betragen: 30 % x (45 €/1,19) =

Welche Aufwendungen fallen unter die Bewirtung von Geschäftsfreunden und wann handelt es sich um Aufmerksamkeiten?
Steuerfach-Scout Finanzbuchhaltung Jahresabschluss von Udo Cremer

vorzunehmen. Geschäftsbeziehungen werden i. d. R. mit Kunden, Lieferanten und Beratern unterhalten. Für Bewirtungsaufwendungen  sind besondere Aufzeichnungspflichten zu beachten. Von den Bewirtungsaufwendungen  sind die Aufmerksamkeiten oder...Grundlagen OAAAG-53901 Eckert, Bewirtungskosten , Lexikon VAAAG-41516 Cremer, Bewirtungskosten , ertragsteuerlich, Lexikon

Ist eine Bewirtung von Geschäftsfreunden nach § 37b EStG zu besteuern?
Steuerfach-Scout Lohn und Gehalt von Leonard Dorn

nach § 37b EStG zu besteuern? Es gilt die bestehende Vereinfachungsregel zu Bewirtungsaufwendungen  nach R 4.7 Abs. 3 EStR . Nach dieser Regelung bleibt die Zuwendung von Bewirtungsaufwendungen  bei einer geschäftlich veranlassten...auch der bei H angestellte Projektleiter teil. Die Kosten für Speisen und Getränke betragen 200 € (brutto). Bewirtungsaufwendungen  sind keine Geschenke i. S. d.

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