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BFH Urteil v. - VIII R 77/69 BStBl 1974 II S. 103

Gesetze: EStG § 22 Nr. 1

Behandlung einer Unterhaltsrente als Leibrente oder dauernde Last; Bedeutung des § 323 ZPO

Leitsatz

Beruht eine Rentenleistung auf einer echten Unterhaltsverpflichtung und fehlt ein ausdrücklicher Verzicht auf deren Abänderbarkeit, ist im Wege der Vertragsauslegung festzustellen, ob eine Leibrente oder eine dauernde Last gegeben ist. Der aus § 323 ZPO zu entnehmende allgemeine Rechtsgedanke, daß die Leistungen den veränderten Verhältnissen und Umständen angepaßt werden können, führt in der Regel zur Annahme einer dauernden Last.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1974 II Seite 103
GAAAA-90914

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BFH, Urteil v. 27.09.1973 - VIII R 77/69

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