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Ausbildungskosten - Ausbildungsverhältnis
Der Beitrag wird seit Dezember 2018 nicht mehr aktualisiert. Bitte vergleichen Sie dazu den infoCenter-Beitrag "Fortbildungskosten".
I. Definition
Ausbildungskosten sind Aufwendungen für das Erlernen einer ersten oder weiteren, später gegen Entgelt auszuübenden Tätigkeit. Darunter sind alle Maßnahmen zu verstehen, durch die erst das für den Beruf typische Können und schließlich eine selbständige, gesicherte Lebensstellung erworben werden sollen, also der Erwerb von Grundlagenkenntnissen für die spätere Berufsausübung.
Ein Ausbildungsverhältnis ist ein Arbeitsverhältnis, dessen Inhalt in erster Linie nicht auf die Erbringung einer Arbeitsleistung an den Arbeitgeber, sondern auf die Erbringung einer Ausbildungsleistung durch den Arbeitgeber gerichtet ist.
Gegenstand dieser Ausführungen sind Kosten für die eigene Berufsausbildung. Zu Kosten für die Berufsausbildung von Kindern vgl. die Stichworte , „Schulgeld” und , zu Kosten für die Berufsausbildung anderer Personen vgl. das Stichwort „Unterhalt”.