Dokument BMF v. 09.12.1999 - IV C 2 -S 2175 - 30/99
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Abzinsungszeiträume bei Rückstellungen für "bergrechtliche" Verpflichtungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchstabe e Satz 2 EStG
1 Nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e Satz 2 EStG i. d. F. des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 ist Abzinsungszeitraum von Rückstellungen für Sachleistungsverpflichtungen der Zeitraum bis zum Beginn der Erfüllung. Bei der Bewertung von Rückstellungen wegen ”bergrechtlicher” Verpflichtungen gilt für die Bemessung des Abzinsungszeitraumes und die Auswirkungen auf eine Abzinsung der Rückstellungen nach dem Ergebnis einer Erörterung mit den obersten FinBeh der Länder folgendes:
Braunkohle
I. Wiedernutzbarmachung (Auffüllung, Restraumgestaltung und Rekultivierung)
1. Sachverhalt
2 Die zur Wiedernutzbarmachung notwendigen Maßnahmen gliedern sich in die Komponenten Auffüllung, Rekultivierung und ”Restraum”. Im Zuge des fortschreitenden Tagebaus kommt es zu einer kontinuierlichen Verfüllung mit dem eigenen wie auch aus anderen Tagebauen laufend anfallenden Abbaumaterial (Auffüllung). Die wiederaufgefüllten Bereiche werden in der Folgezeit einer Nutzbarkeit zugeführt. Das laufend anfallende Abbaumaterial reicht wegen des Abbaus der Braunkohle bezogen auf den gesamten Tagebau nicht aus, diesen wieder zu verfüllen; der verbleibende Bereich wird beispielsweise in einen See ver...