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OFD Berlin - S 2225 a

§ 10e EStG Übersicht über BFH-Rechtsprechung zur Besteuerung des selbstgenutzten Wohnraums (Stand: März 1996)

• Keine Grundförderung für das Jahr der Anschaffung ohne Wohnungsbezug

Bereits mit (BStBl II S. 977) wurde entschieden, daß für die Inanspruchnahme der Abzugsbeträge nach § 10e Abs. 1 und 2 EStG im Herstellungs- bzw. Anschaffungsjahr der Bezug der Wohnung durch den Stpfl. noch in diesem Jahr erforderlich ist. Andernfalls sind die Abzugsbeträge für dieses Jahr verloren (und auch nicht über § 10e Abs. 3 EStG nachholbar).

• Erwerb im Rahmen einer Zwangsversteigerung

Nach (BStBl 1993 II S. 152) stellt der Erwerb einer Wohnung im Rahmen einer Zwangsversteigerung keine - schädliche - Anschaffung vom Ehegatten i. S. von § 10e Abs. 1 Satz 8 EStG dar.

• Mittelbare Grundstücksschenkung

Verpflichtet sich der Schenker im Kaufvertrag dem Verkäufer gegenüber, die AK für das zur Eigennutzung des Beschenkten (Käufers) vorgesehene EFH zu bezahlen, ist der Beschenkte/Käufer nicht berechtigt, für die vom Schenker übernommenen Aufwendungen einen Abzugsbetrag nach § 10e Abs. 1 EStG in Anspruch zu nehmen (mittelbare Grundstücksschenkung). Dem Beschenkten steht für die von ihm selbst getragenen Anschaffungsnebenkosten kein Abzugsbetrag nach § 10e Abs. 1 EStG zu (BStBl II S. 779BStBl II S. 67

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OFD Berlin v. 12.06.1996 - S 2225 a

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