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NWB Nr. 32 vom Seite 2977 Fach 8 Seite 1491

BFH-Entscheidungen zum Grunderwerbsteuerrecht im Jahr 1999

von Dr. Gerhard Mößlang, Vorsitzender Richter am BFH, München

1. Grunderwerbsteuer beim Erwerb der Verwertungsbefugnis § 1 Abs. 2 GrEStG

a)

(BStBl 1999 II S. 796; LX162582) betr. § 1 Abs. 2, § 2 Abs. 2 Nr. 2 GrEStG; NATOTrStat.

Das Urt. befasst sich mit dem Fall der Verwertungsbefugnis aufgrund Substanzberechtigung. Gegenstand des Rechtsstreits (zwischen der Bundesrepublik Deutschland als Klin. und dem FA) war die grunderwerbsteuerrechtliche Auswirkung der Beendigung des Nutzungsverhältnisses ausländischer NATO-Truppen an einem Grundstück, auf dem von den ausländischen Streitkräften unter Einsatz eigener Haushaltsmittel ein Gebäude errichtet worden war. Das FA hatte in der Rückgabe des Gebäudes einen der GrESt nach § 1 Abs. 2 i. V. mit § 2 Abs. 2 Nr. 2 GrEStG (Gebäude auf fremdem Boden) unterliegenden Vorgang gesehen. Die Prüfung der auf dem NATOTrStat und NATOTrStatZAbk beruhenden Überlassungsvereinbarungen durch den BFH ergab, dass den ausländischen Truppen keine Rechtsposition eingeräumt war, die es ihnen ermöglicht hätte, sich durch die gegen Entschädigung erfolgte Rückgabe den Substanzwert des Gebäudes zu Eigen zu machen. Dabei stellte der BFH klar, dass der Tatbestand des § 1 Abs. 2 GrEStG auch durch öffentlich-rechtliche Akte erfüllt werden kann. ...BStBl 1985 II S. 526

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