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Umsetzung der zweiten Stufe des MwSt-Digitalpakets durch das JStG 2020
Mit dem JStG 2020 wird die zweite Stufe des europäischen MwSt-Digitalpakets umgesetzt. Dabei ergeben sich insbesondere Änderungen beim Versandhandel, Betreiber von elektronischen Schnittstellen werden in fiktive Lieferketten einbezogen, die bestehenden Regelungen zum Mini-One-Stop-Shop (MOSS) werden zum sog. One-Stop-Shop (OSS) erweitert und ein sog. Import-One-Stop-Shop (IOSS) wird eingeführt. Die Maßnahmen, die EU-weit umzusetzen sind, beinhalten wesentliche Vereinfachungen für Unternehmer, die B2C-Leistungen in mehreren EU-Mitgliedstaaten ausführen, da sie durch die zentrale Anlaufstelle nicht mehr in jedem EU-Mitgliedstaat umsatzsteuerlich erfasst werden müssen. Die neuen Vorschriften sind jedoch darüber hinaus teilweise komplex, kompliziert und auslegungsbedürftig. Erste Auslegungs- und Zweifelsfragen – flankiert mit zahlreichen Beispielen – hat das BMF erfreulicherweise bereits mit Schreiben v. ( BStBl 2021 I S. 629) klären können; der UStAE wurde entsprechend angepasst. Teil IV der Beitragsreihe beschäftigt sich mit der Stellungnahme der Finanzverwaltung.
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|  UStG
				 [i]NWB Kommentar „UStAE Aktuell“
				NWB RAAAH-71594   |  Geltung ab
				 | |
| § 18i |  Abschnitt 18i.1: Besonder... |