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Jahressteuergesetz 1996; Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren für 1996
Bezug:
Durch das Jahressteuergesetz 1996 sind zahlreiche Änderungen des Einkommensteuerrechts mit Wirkung ab 1996 in Kraft gesetzt worden, die im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren für 1996 zu beachten sind.
Unter Bezugnahme auf die Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird hierzu auf folgendes hingewiesen:
1. Steuerklasse von Arbeitnehmern mit Besteuerungsmerkmalen im Ausland
Berücksichtigung des Ehegatten bei Staatsangehörigen eines EU/EWR-Mitgliedstaats, die nach § 1 Abs. 1 EStG unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind
Ein Arbeitnehmer, der als Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder der Staaten Island, Liechtenstein oder Norwegen (EWR) nach § 1 Abs. 1 EStG unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist, ist auf Antrag in die Steuerklasse III einzuordnen, wenn der Ehegatte des Arbeitnehmers in einem EU/EWR-Mitgliedstaat lebt (§ 1 a Abs. 1 Nr. 2 EStG). Es ist nicht erforderlich, daß der Ehegatte ebenfalls Staatsangehöriger eines EU/EWR-Mitgliedstaates ist. Voraussetzung ist jedoch, daß die Einkünfte beider Ehegatten zu mindestens 90 v.H. der deutschen Einkommensteuer unterliegen oder ihre nicht der deutschen Einkommensteuer unterlie...