Einkommensteuer | Zuteilung von PayPal-Aktien durch ebay-"Spin-Off" (FG)
Ebay-Aktionäre müssen für die Zuteilung von PayPal-Aktien keine Einkommensteuern zahlen ().
Sachverhalt: Der Kläger hielt 2015 ebay-Aktien. Durch die Unternehmens-Ausgliederung (Spin-Off) des ebay-Bezahlsystems PayPal erhielten die Aktionäre für jede ebay-Aktie eine PayPal-Aktie. So wurden auch dem Depot des Klägers in 2015 Paypal-Aktien zu einem Kurs von 36 € je Aktie gutgeschrieben. Das Finanzamt behandelte die Gutschrift als steuerpflichtige Sachausschüttung und forderte hierfür Einkommensteuern. Mit der hiergegen erhobenen Klage machte der Kläger geltend, dass er durch die Ausgliederung von PayPal keinen Vermögenszuwachs erfahren habe. Der bisherige Unternehmenswert sei lediglich auf zwei Aktien aufgeteilt worden.
Das FG Köln führt aus:
Die Einkommensteuerfestsetzung 2015 wurde insoweit aufgehoben. Die Zuteilung von Aktien im Rahmen eines sog. Spin-Offs ist im Jahr des Aktienbezugs kein steuerpflichtiger Vorgang. Es handelt sich nicht um eine Sachdividende, sondern um eine Abspaltung nach § 20 Abs. 4a Satz 7 EStG.
Deren steuerliche Folgen sind erst im Jahr der Veräußerung der Aktien zu ziehen. Aber selbst wenn eine solche Abspaltung nicht festgestellt werden könnte, ist der Kapitalertrag lediglich mit 0 € anzusetzen. Die Ermittlung des wirtschaftlichen Werts der Zuteilung ist nämlich nicht möglich, weil der Aktionär keine Gegenleistung zu erbringen hatte.
Die Finanzverwaltung hat die vom Senat zugelassene Revision eingelegt. Das Verfahren wird beim BFH unter dem Aktenzeichen VIII R 15/20 geführt.
Das vollständige Urteil ist auf der Homepage des FG Köln veröffentlicht.
Quelle: FG Köln Pressemitteilung v. (JT)
Fundstelle(n):
SAAAH-74874