Gesetzgebung | Bundesregierung beschließt Lohnsteuer-Änderungsrichtlinie 2021 (BMF)
Das Bundeskabinett hat am die Vierte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien 2008 (Lohnsteuer-Änderungsrichtlinie 2021 - LStÄR 2021) beschlossen.
Mit der nun beschlossenen Änderung wird der steuerfreie Mindestbetrag für Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen nach R 3.12 Absatz 3 LStR von 200 Euro auf 250 Euro monatlich angehoben und insoweit die Erhöhung der Übungsleiterpauschale nach § 3 Nummer 26 EStG nachvollzogen. Dieser Steuerfreibetrag wurde zum durch das JStG 2020 (von 2.400 Euro auf 3.000 Euro pro Jahr) angehoben.
Weiterhin wird der Mindestbetrag in R 3.12 Absatz 5 LStR für gelegentliche ehrenamtliche Tätigkeiten von 6 Euro auf 8 Euro am Tag angehoben.
Mit der Änderung wird dem Wunsch der Länder und Verbände nachgekommen, die sich für die Anhebung dieses Mindestbetrages - in Anlehnung an die auf 3.000 Euro im Jahr erhöhte Übungsleiterpauschale - eingesetzt haben.
Die begünstigenden Änderungen der Lohnsteuer-Richtlinien sollen rückwirkend ab gelten.
Betroffen von dieser Änderung sind z.B. Tätigkeiten:
kommunaler Mandatsträger (nebenberufliche Ratsherren oder Bürgermeister)
Schöffen
ehrenamtlicher Rettungsdienste, freiwillige Feuerwehren
Mitglieder von Aufsichts- oder Verwaltungsräten der Rundfunkanstalten, Sparkassen
u.ä. Tätigkeiten bei Volkshochschulen oder in der Jugendbildung
Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift bedarf der Zustimmung des Bundesrates, bevor sie in Kraft treten kann. Der Entwurf der Vierte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien 2008 ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
Quelle: BMF online (il)
Fundstelle(n):
UAAAH-74775