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§§ 20, 24 EStG Einkommensteuerrechtliche Behandlung des Emissionsdisagios im Fall der Aufstockung
Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben in der Sitzung vom 22. – die Frage erörtert, ob die sog. Disagio-Staffel (vgl. Bundessteuerblatt Teil I S. 539) bei der Aufstockung börsennotierter Anleihen erneut zu prüfen ist. Sie haben die Auffassung vertreten, dass Aufstockungen innerhalb eines Jahres seit der Erstemission wie Daueremissionen zu behandeln sind. Nach dem o.a. BMF-Schreiben ist für die Ermittlung des Emissionsdisagios bei nicht genehmigungspflichtigen Daueremissionen der erste Verkaufskurs maßgebend
Nach einer erneuten Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder besteht in Übereinstimmung mit der Pressenotiz der Deutschen Bundesbank vom Einvernehmen darüber, dass die Anleihen nicht nur innerhalb eines Jahres seit der Erstemission aufgestockt, sondern auch begeben werden müssen. Eine Begrenzung des Volumens der Aufstockung wird nicht für erforderlich gehalten.