Wirtschaftsprüfung | Regierung stärkt Corporate Governance bei DAX-Konzernen (hib)
Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Entwicklung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) für gute Unternehmensführung seit Einrichtung der gleichnamigen Regierungskommission im Jahr 2001 ein Erfolg ist. Das schreibt sie in der Antwort (BT-Drucks. 19/26185) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drucks. 19/25468), die unter anderem wissen wollte, ob der Wirecard-Skandal eklatante Schwächen bei der Wahrnehmung der Aufsicht des Aufsichtsrates über den Vorstand offenbart hat.
Die Bundesregierung hat ihren Angaben zufolge insbesondere den Fall Wirecard zum Anlass genommen, das Aufsichtsrecht und das Corporate-Governance-Gefüge auf Schwachstellen hin zu überprüfen und namentlich mit dem Entwurf für das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) Maßnahmen zu dessen Verbesserung ergriffen.
Im Rahmen des Entwurfs hat die Bundesregierung auch mehrere Maßnahmen vorgeschlagen, um die Corporate Governance durch gesetzliche Änderungen zu stärken. Unter anderem wird vorgeschlagen, dass die internen Kontrollen in den Unternehmen ausgeweitet werden. Der Aufsichtsrat von Aktiengesellschaften, die Unternehmen von öffentlichem Interesse sind, wird mit den im Regierungsentwurf des FISG enthaltenen Regelungen in seinen Kompetenzen gestärkt und verpflichtet, einen Prüfungsausschuss einzurichten. Außerdem soll der Sachverstand des Aufsichtsrats deutlich verbessert werden. Börsennotierte Aktiengesellschaften sollen außerdem verpflichtet werden, ein angemessenes und wirksames internes Kontrollsystem sowie ein entsprechendes Risikomanagementsystem einzurichten.
Weiter sieht der Entwurf vor, das zweistufige, auf freiwillige Mitwirkung der geprüften Unternehmen ausgerichtete Bilanzkontrollverfahren grundlegend zu reformieren zugunsten eines stärker staatlich-hoheitlich geprägten Bilanzkontrollverfahrens. Insbesondere soll die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auch bei Verdacht von Bilanzverstößen direkt und unmittelbar mit hoheitlichen Befugnissen gegenüber Kapitalmarktunternehmen auftreten können. Die Bundesregierung plant eine substantielle, aufgabenadäquate Verbesserung der Ausstattung der BaFin.
Quelle: hib, heute im bundestag Nr. 148/2021 (RD)
Fundstelle(n):
NWB YAAAH-70290