Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Aktuelle Entwicklungen bei der nichtfinanziellen Berichterstattung durch das IDW
Verabschiedung des Prüfungshinweises IDW PH 9.350.2 und Veröffentlichung eines Positionspapiers
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat im Oktober 2020 den Prüfungshinweis IDW PH 9.350.2 verabschiedet sowie ein Positionspapier zur nichtfinanziellen Berichterstattung veröffentlicht. Ersterer beschreibt die gesetzlichen Pflichten zur Aufstellung und Publizität der nichtfinanziellen Berichterstattung nach §§ 289b bis 289e, § 315b und § 315c HGB durch bestimmte Unternehmen und legt in Abhängigkeit von Form, Zeitpunkt und Art der Prüfung durch den Abschlussprüfer dar, welche Anforderungen und Auswirkungen sich auf den Bestätigungsvermerk nach den vom IDW festgestellten Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung im Einzelfall ergeben. Das IDW Positionspapier geht neben der Prüfung nichtfinanzieller Informationen auch auf deren Sichtweise zur weitergehenden Standardisierung der nichtfinanziellen Berichterstattung sowie zur Fortentwicklung der integrierten Unternehmensberichterstattung ein.
Die Fragestellung, inwieweit eine nichtfinanzielle (Konzern-)Erklärung bzw. ein gesonderter nichtfinanzieller (Konzern-)Bericht einer verpflichtenden (inhaltlichen) Prüfung durch den Abschlussprüfer zu unterwerfen ist, wurde bereits im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses zum im Jahr 2017 verabschiedeten CSR-R...