Verfahrensrecht | Vorläufige Steuerfestsetzungen (BMF)
Das BMF hat sein Schreiben zur
		vorläufigen Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren,
		Aussetzung der Steuerfestsetzung und Aufhebung der Aussetzung der
		Steuerfestsetzung hinsichtlich 
		§ 8c Satz 1
		  KStG a.F. sowie des 
		§ 8c Abs. 1
		  Satz 1 KStG a.F. ergänzt ().
Die Anlage zum (), die zuletzt durch das () neu gefasst worden ist, wird am Schluss von Abschnitt A, II. um den folgenden Satz ergänzt:
„Für die Veranlagungszeiträume ab 2020 erfasst dieser Vorläufigkeitsvermerk auch die Frage, ob die fortgeltende Erhebung eines Solidaritätszuschlages nach Auslaufen des Solidarpakts II zum verfassungsgemäß ist.“
Hinweis:
Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online (RD)
Fundstelle(n):
  VAAAH-67797