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BMF - IV B 3 - S 1311 - 122/00 BStBl 2000 I 807

Notenwechsel nach Artikel 72 Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut;
Tätigwerden der General Services Administration (GSA) bzw. der Nachfolgeorganisation Interagency Fleet Management System (IFMS) für die US-Streitkräfte in Deutschland

Die Regierungsvereinbarung zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland befasst sich mit der Rechtsstellung der beiden o.g. Firmen; danach können dem Unternehmen ”General Services Administration” und seinem Personal keine stationierungsrechtlichen Befreiungen und Vergünstigungen nach dem Zusatzabkommen des NATO-Truppenstatuts gewährt werden, wohingegen für das Unternehmen ”Interagency Fleet Management System” bzw. seines Personals eine Einstufung als ziviles Gefolge im Sinne des NATO-Truppenstatuts in Betracht kommt.

Die deutsche Antwortnote vom ist diesem Schreiben als Anlage beigefügt.

Verbalnote

Bonn,

Das Auswärtige Amt beehrt sich, der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika unter Bezugnahme auf die dortigen Verbalnoten Nr. 192 vom und Nr. 505 vom bezüglich des Tätigwerdens der General Services Administration (GSA) bzw. des Interagency Fleet Management Systems (IFMS) für die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten US-Streitkräfte Folgendes mitzuteilen:

Stationierungsrechtliche Befreiungen und Vergünstigungen können nur den dafür qualifizierten Organisationen bzw. deren Perso...

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BMF v. 15.06.2000 - IV B 3 - S 1311 - 122/00

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