Online-Nachricht - Montag, 07.12.2020
Verfahrensrecht | Fristverlängerung bis (BStBK)
 Das BMF hat die Frist zur Abgabe
		der Steuererklärungen 2019 durch Steuerberater um einen Monat, also bis zum
		, verlängert. Hierauf macht die BStBK aktuell aufmerksam. Die
		Verlängerung für die Offenlegung der Jahresabschlüsse habe das
		Bundesjustizministerium dagegen abgelehnt.
Das BMF hat die Frist zur Abgabe
		der Steuererklärungen 2019 durch Steuerberater um einen Monat, also bis zum
		, verlängert. Hierauf macht die BStBK aktuell aufmerksam. Die
		Verlängerung für die Offenlegung der Jahresabschlüsse habe das
		Bundesjustizministerium dagegen abgelehnt.
Hinweis
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Zur Pressemitteilung der BStBK gelangen Sie hier.
Quelle: BStBK online (JT)
Fundstelle(n):
  GAAAH-65887