Verdeckte Gewinnausschüttung i.S. des § 8 Abs. 3 Satz2 KStG bei irrtümlicher Zulassung der Geschäftsführerin einer GmbH zur Teilnahme an einer Kapitalerhöhung?
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Verdeckte Gewinnausschüttung trotz Irrtums
Steht ein Irrtum der für die Kapitalgesellschaft handelnden Person der Annahme einer vGA gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG dann nicht entgegen, wenn der Irrtum einem gedachten ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiter nicht unterlaufen wäre?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
BAAAH-64963