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BMF - S 2170 BStBl 1993 I 698

Einkommensteuerliche Behandlung der aufgrund der Veräußerung eines Wirtschaftsguts nach § 15a UStG zurückgezahlten Vorsteuerbeträge (§ 9b Abs. 2 EStG)


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 Mit Urteil vom  (BStBl 1993 II S. 656) hat der BFH im
 Anschluß an das Urteil vom  (BStBl 1993 II S. 17)
 entschieden, daß an das Finanzamt zurückgezahlte Vorsteuerbeträge auch
 dann als Werbungskosten nach § 9b Abs. 2 EStG abgezogen werden dürfen,
 wenn der Vorsteuerabzug aufgrund der Veräußerung eines Wirtschaftsguts
 des Privatvermögens berichtigt worden ist. Die zurückgezahlten
 Vorsteuerbeträge seien zwar - ebenso wie bei der Veräußerung eines
 Wirtschaftsguts des Betriebsvermögens - (
 - BStBl II S. 1038) Veräußerungskosten. Sie dürften aber gleichwohl
 aufgrund des eindeutigen Wortlauts des § 9b Abs. 2 EStG als
 Werbungskosten abgezogen werden.
 
 Die Grundsätze dieser Entscheidungen sind in allen noch offenen
 Veranlagungsfällen anzuwenden. Die entgegenstehenden
 Verwaltungsregelungen in Abschnitt 86 Abs. 6 der Einkommensteuer-
 Richtlinien (EStR) und das 
 (BStBl 1992 I S. 10) gelten nicht weiter.
 

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BMF v. 23.08.1993 - S 2170

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