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BMF - S 2170 BStBl 1993 I 698
Einkommensteuerliche Behandlung der aufgrund der Veräußerung eines Wirtschaftsguts nach § 15a UStG zurückgezahlten Vorsteuerbeträge (§ 9b Abs. 2 EStG)
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Mit Urteil vom (BStBl 1993 II S. 656) hat der BFH im Anschluß an das Urteil vom (BStBl 1993 II S. 17) entschieden, daß an das Finanzamt zurückgezahlte Vorsteuerbeträge auch dann als Werbungskosten nach § 9b Abs. 2 EStG abgezogen werden dürfen, wenn der Vorsteuerabzug aufgrund der Veräußerung eines Wirtschaftsguts des Privatvermögens berichtigt worden ist. Die zurückgezahlten Vorsteuerbeträge seien zwar - ebenso wie bei der Veräußerung eines Wirtschaftsguts des Betriebsvermögens - ( - BStBl II S. 1038) Veräußerungskosten. Sie dürften aber gleichwohl aufgrund des eindeutigen Wortlauts des § 9b Abs. 2 EStG als Werbungskosten abgezogen werden. Die Grundsätze dieser Entscheidungen sind in allen noch offenen Veranlagungsfällen anzuwenden. Die entgegenstehenden Verwaltungsregelungen in Abschnitt 86 Abs. 6 der Einkommensteuer- Richtlinien (EStR) und das (BStBl 1992 I S. 10) gelten nicht weiter. |