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BMF - S 2196 BStBl 1992 I 651

Absetzungen für Abnutzung bei Gebäuden nach einer Entnahme; hier: Anwendung des BFH-Urteils XI R 5/90 vom (BStBl II S. 969)


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 Der BFH vertritt im o. a. Urteil entgegen der Anweisung in
 Abschnitt 43 Abs. 6 Satz 2 EStR 1990 die Auffassung, daß bei der
 Berechnung der AfA für ein früher betrieblich genutztes Gebäude bei
 der Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ein
 höherer Gebäudewert angesetzt werden kann, als er bei der Aufgabe des
 Gewerbebetriebs berücksichtigt worden ist, wenn der Aufgabewert
 seinerzeit fälschlich ermittelt wurde. Damit weicht der BFH von dem
 Grundsatz ab, daß die Überführung eines Wirtschaftsguts aus dem
 Betriebsvermögen in das Privatvermögen ein anschaffungsähnlicher
 Vorgang ist, bei dem die Bemessungsgrundlage für die weitere AfA nicht
 höher sein kann als der Aufwand, der jemals für das überführte
 Wirtschaftsgut erwachsen ist (vgl. 
 BStBl II S. 759). Maßgebend für die weitere Gebäude-AfA ist demnach
 der Teilwert oder gemeine Wert, mit dem das Gebäude bei der
 Überführung steuerlich erfaßt worden ist.
 
 Die Auffassung des BFH im o. a. Urteil vom  würde
 demgegenüber dazu führen, daß bei der AfA-Bemessung Aufwendungen
 verteilt würden, die (tatsächlich oder fiktiv) nicht entstanden sind.
 
 Nach dem Ergebnis der Erörterungen mit de...




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BMF v. 30.10.1992 - S 2196

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