Verfahrensrecht | Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen (BMF)
Das BMF hat sein Schreiben zu den Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen nach § 138 Abs. 2 und § 138b AO in der Fassung des StUmgBG ergänzt ().
Das BMF-Schreiben wird mit sofortiger Wirkung um die nachfolgende neue Textziffer 1.3.5 ergänzt:
„1.3.5 Mitteilungspflicht eines Fondsanlegers in Bezug auf die vom Fonds gehaltenen ausländischen Beteiligungen
Die Mitteilungspflicht nach § 138 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 AO besteht für Anleger in- und ausländischer Investmentfonds nicht in Bezug auf die mittelbar über diese Investmentfonds erworbenen und veräußerten Beteiligungen; sie besteht bei Vorliegen der Voraussetzungen dieser Vorschrift jedoch für Erwerbe und Veräußerungen unmittelbarer Beteiligungen an ausländischen Investmentfonds.“
Quelle: BMF online (RD)
Fundstelle(n):
NWB FAAAH-58862