Online-Nachricht - Mittwoch, 09.09.2020

Corona | Überbrückungshilfe verlängert (BStBK)

Am hat der Koalitionsausschuss beschlossen, die Laufzeit des Überbrückungshilfen-Programms für kleine und mittelständische Betriebe bis zum zu verlängern. Es wird in zwei Programmteile bezüglich der Fördermonate unterschieden.

Die BStBK und das BMWi führen aus:

  • Der erste Programmteil für die Fördermonate Juni bis August 2020 wird nach Kenntnis der BStBK unverändert weitergeführt; die Anträge sind bis spätestens zu stellen. Es ist nicht möglich, nach dem rückwirkend einen Antrag für die 1. Phase zu stellen.

  • Für den zweiten Programmteil, der die Fördermonate September bis Dezember 2020 umfasst, wird voraussichtlich eine Antragstellung ab Oktober möglich sein.

Hinweis:

Im Interview auf nwb.de schildert Steuerberaterin Nadine Niewald aus Reken, wie sich die Corona-Überbrückungshilfe auf ihre Kanzlei auswirkt. Zum Interview gelangen Sie hier.

Quelle: BStBK online, FAQ Überbrückungshilfen, BMWi online (JT)

Fundstelle(n):
NWB IAAAH-57824