Online-Nachricht - Freitag, 24.07.2020

E-Bilanz | Veröffentlichung der Taxonomien 6.4 (BMF)

Das BMF hat das aktualisierte Datenschema der Taxonomien (Version 6.4) als amtlich vorgeschriebener Datensatz nach § 5b EStG veröffentlicht. Die aktualisierten Taxonomien (Kern-, Ergänzungs- und Spezialtaxonomien) stehen unter www.esteuer.de zur Ansicht und zum Abruf bereit ().

Hierzu führt das BMF u.a. weiter aus:

  • Die Taxonomien sind grundsätzlich für die Bilanzen der Wirtschaftsjahre zu verwenden, die nach dem beginnen (Wirtschaftsjahr 2021 oder 2021/2022). Sie gelten entsprechend für die in Randnummer 1 des genannten Bilanzen sowie für Eröffnungsbilanzen, sofern diese nach dem aufzustellen sind. Es wird nicht beanstandet, wenn diese auch für das Wirtschaftsjahr 2020 oder 2020/2021 verwendet werden.

  • Die Übermittlungsmöglichkeit mit diesen neuen Taxonomien wird für Testfälle voraussichtlich ab November 2020 und für Echtfälle ab Mai 2021 gegeben sein.

  • Mit wurde auf die Einführung des neuen Berichtsteils „steuerlicher Betriebsvermögensvergleich“ in der Taxonomie-Version 6.2 hingewiesen. Die werthaltige Übermittlung des Berichtsteils war bisher freiwillig. Ab der Taxonomie-Version 6.4 hat die werthaltige Übermittlung des Berichtsteils „steuerlicher Betriebsvermögensvergleich“ zu erfolgen. Die Übermittlungspflicht gilt für alle Taxonomiearten. Aus diesem Grund wurden die entsprechenden Taxonomie-Positionen als „Mussfelder“ ausgezeichnet. Begleitend hierzu wurden zudem entsprechende ERiC-Regeln in den Technischen Leitfaden zur Taxonomie-Version 6.4 aufgenommen.

  • Mit Veröffentlichung der Taxonomie-Version 6.4 wird auch eine Vorschau auf die Taxonomie- Version 6.5 bereitgestellt. Die Vorschau enthält zwischen Wirtschaftsvertretern und Finanzverwaltung abgestimmte Taxonomie-Positionen aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Sicht, die eine optimierte Abbildung für Sachverhalte mit einer stillen Beteiligung ermöglichen. Die Vorschau ist technisch fertig gestellt. Eine Bereitstellung zum Download unter www.esteuer.de wird allerdings bis zur Veröffentlichung fachlicher Publikationen wenige Wochen zurückgestellt.

Hinweis

Das vollständige Schreiben finden Sie auf der Homepage des BMF. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online, Newsletter v. (JT)

Fundstelle(n):
NWB QAAAH-54191