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STFAN Nr. 5 vom Seite 2

Das private Veräußerungsgeschäft bei Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten gem. § 23 EStG

Dipl. Finzw. (FH) Jan Schuler, LL.M., Reinsfeld; und Dipl. Finzw. (FH) Dennis Giels, Trier

„Ich habe das privat verkauft, das kümmert das Finanzamt nicht“. Ein Irrglaube, der beim Verkauf von Sachwerten zu Überraschungen führen kann. Die Niedrigzinsphase ermöglicht das günstige Leihen von Geld und lässt die Preise vieler Sachwerte ansteigen. Viele Eigentümer denken deshalb über eine Veräußerung ihrer Investitionsobjekte nach. Der folgende Artikel thematisiert neben den rechtlichen Folgen einer Grundstücksveräußerung i. S. d. § 23 EStG auch die Voraussetzungen und Besonderheiten des gewerblichen Grundstückshandels.

Einführung

Veräußert ein Bezieher von Gewinneinkünften i. S. d. § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG Betriebsvermögen, so wird die realisierte Änderung des Betriebsvermögens entsprechend der Reinvermögenszuwachstheorie berücksichtigt. Die Veräußerung von Betriebsvermögen führt im Ergebnis zu Betriebseinnahmen. Von der Reinvermögenszuwachstheorie ist die Quellentheorie zu unterscheiden. Ein Bezieher von Überschusseinkünften i. S. d. § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG hat keine von der privaten Sphäre zu trennende betriebliche Sphäre. Das bedeutet, dass nur der Zufluss aus dieser bestimmten Quelle zu Einkünften führt. Dem gegenüber werden etwaige einmalige Vermögensanfälle, wie die Veräußerung eines Gegenstandes, nicht im Rahmen der Einkünfte...