Gewerbesteueranrechnung nach § 35 EStG, persönlich haftender Gesellschafter einer KGaA, Gewinnverteilungsschlüssel
Leitsatz
Die Verteilung des Gewerbesteuermessbetrags und der zu zahlenden Gewerbesteuer nach § 35 EStG auf den persönlich haftenden
Gesellschafter einer KGaA ist nach dem allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel vorzunehmen. Sondervergütungen und gewinnabhängige
Vorabgewinnanteile sind dabei nicht einzubeziehen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2020 S. 6 Nr. 30 DStRE 2020 S. 966 Nr. 16 DStZ 2020 S. 345 Nr. 10 EFG 2020 S. 720 Nr. 10 EStB 2020 S. 276 Nr. 7 KÖSDI 2020 S. 21806 Nr. 7 WAAAH-46679
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