Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Überblick über das Gaststättenrecht
I. Einführung
Unter dem Begriff des ”Gaststättengewerbes” verbergen sich völlig unterschiedliche gewerbliche Betätigungen. Sie reichen vom Bierausschank anläßlich eines Straßenfestes bis hin zu den Diskotheken und sonstigen Vergnügungsstätten einer Großstadt. Für sie alle gelten das GastG und die hierauf fußenden Ausführungsbestimmungen der Bundesländer. Ergänzend kommt die GewO zur Anwendung (vgl. § 31 GastG), weil es sich beim Betrieb einer Gaststätte um eine spezielle gewerbliche Tätigkeit handelt. Entsprechend den unterschiedlichen Formen des Gaststättengewerbes (s. dazu II) differenziert auch das (Eingriffs-)Instrumentarium das GastG. Es leuchtet ein, daß an den Betreiber einer ”Nachtbar” andere Anforderungen zu stellen sind als an den Veranstalter des erwähnten Straßenfestes. Als Hauptinstrument der gaststättenrechtlichen Kontrolle ist die Gaststättenerlaubnis zu erwähnen (s. III), die mit Auflagen gekoppelt werden und unter bestimmten Voraussetzungen aufgehoben werden kann oder kraft Gesetzes erlischt (IV). Allgemein geltende Ausübungsregelungen (V) - d. h. Ge- und Verbote - sollen einen einwandfreien und für die Besucher gefahrlosen Betrieb gewährleist...