Coronavirus | NRW gewährt Fristverlängerung für Lohnsteueranmeldung (FinMin NRW)
Das Finanzministerium NRW gab heute bekannt, dass nunmehr auch für die am abzugebenden Lohnsteueranmeldungen Fristverlängerungen möglich sind, wenn ein Unternehmen von der Corona-Krise betroffen ist. Außerdem soll es Zahlungsfristverlängerungen bei der Grunderwerbsteuer und zinslose Stundungen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie bei der Grunderwerbsteuer geben.
Ab sofort werden die Unternehmen und Arbeitgeber im Land NRW noch weitergehender entlastet, um Ihnen die notwendige zusätzliche Liquidität zu verschaffen: Von der Corona-Pandemie betroffene Arbeitgeber können eine zweimonatige Fristverlängerung für die zum abzugebenden Lohnsteueranmeldungen beantragen. Damit kann das Land den Unternehmen zusätzliche Liquidität von voraussichtlich über 3 Milliarden Euro zur Verfügung stellen.
Ein entsprechender Antrag soll in Kürze hier zur Verfügung stehen.
Von den bisherigen steuerlichen Maßnahmen wird bereits rege Gebrauch gemacht: Neben der Erstattung von bereits geleisteten Sondervorauszahlungen für Dauerfristverlängerungen bei der Umsatzsteuer wird auch das erheblich vereinfachte, einseitige Antragsformular zur zinslosen Stundung der Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer stark genutzt. Zudem gibt es Erleichterungen bei der Herabsetzung von Vorauszahlungen für die Einkommen- und Körperschaftsteuer und der Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrags. Weiterhin ermöglicht die Finanzverwaltung auf Antrag Zahlungsfristverlängerungen bei der Grunderwerbsteuer und zinslose Stundungen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie der Grunderwerbsteuer.
Hinweis:
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Quelle: Finanzministerium NRW Pressemitteilung vom 2.4.2020 (ImA)
Fundstelle(n):
GAAAH-45724