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Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 14 | Umsatzsteuer: Aufsichtsräte mit Festvergütung sind keine Unternehmer

Trägt das Mitglied eines Aufsichtsrats aufgrund einer nicht variablen Festvergütung kein Vergütungsrisiko, ist es nicht als Unternehmer tätig. Dies hat der BFH entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden. Der BFH beruft sich dabei auf die EuGH-Rechtsprechung, wonach das Mitglied eines Aufsichtsrats keine selbständige Tätigkeit ausübt, wenn es für Rechnung und unter Verantwortung des Aufsichtsrats handelt und dabei auch kein wirtschaftliches Risiko trägt.

Wir kommen damit zur Umsatzsteuer. – Entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof entschieden: Trägt das Mitglied eines Aufsichtsrats aufgrund einer nicht variablen, festen Vergütung kein Vergütungsrisiko, ist es nicht als Unternehmer tätig.

Der V. Senat des BFH begründet dies mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zur Mehrwertsteuersystem-Richtlinie in einem niederländischen Verfahren. Diese Entscheidung sei bei der Auslegung des nationalen Rechts zu berücksichtigen.

Nach der aktuellen Entscheidung des EuGH übt das Mitglied eines Aufsichtsrats unter bestimmten Voraussetzungen keine selbständige Tätigkeit aus. Und zwar dann, wenn das Aufsichtsratsmitglied für Rechnung und unte...

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