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BPatG Beschluss v. - 29 W (pat) 24/17

Gesetze: § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 8 Abs 3 MarkenG

Markenbeschwerdeverfahren – "Farbmarke Orange" – Vorliegen von Anzeichen, dass eine Farbmarke auch ohne demoskopisches Gutachten zutreffend aufgrund von Verkehrsdurchsetzung eingetragen worden war – Verkehrsdurchsetzung kann im Löschungsverfahren nicht zweifelsfrei festgestellt werden – höchstrichterlich noch nicht entschiedene Frage zur Feststellungslast

Leitsatz

Farbmarke Orange

Liegen zwar Anzeichen vor, dass eine Farbmarke auch ohne demoskopisches Gutachten zutreffend aufgrund von Verkehrsdurchsetzung eingetragen worden war, kann der Senat im Löschungsverfahren eine solche aber nicht zweifelsfrei feststellen, kommt es auf die höchstrichterlich bisher nicht abschließend beantwortete Frage nach der Feststellungslast an.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BPatG:2020:260220B29Wpat24.17.0

Fundstelle(n):
EAAAH-44274

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BPatG, Beschluss v. 26.02.2020 - 29 W (pat) 24/17

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