Entgelt für die Anbringung von Werbung auf privaten Fahrzeugen der Arbeitnehmer
Leitsatz
Das vom Arbeitgeber an seinen Arbeitnehmer gezahlte Entgelt für die Anbringung von Werbung auf dem privaten Fahrzeug des Arbeitnehmers,
ohne Vereinbarung einer mindestens zu erbringenden jährlichen oder monatlichen Fahrleistung, ohne Vereinbarung eines zeitlichen
Umfangs der Nutzung des Pkw, ohne Vereinbarung, ob und wo der Pkw im öffentlichen Parkraum sichtbar abgestellt werden muss
und ohne Verpflichtung des Arbeitnehmers, den Pkw in einem bestimmten Zustand zu halten, ist Arbeitslohn.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2020 S. 6 Nr. 15 DStRE 2020 S. 597 Nr. 10 DStZ 2020 S. 184 Nr. 6 EFG 2020 S. 356 Nr. 5 GStB 2020 S. 212 Nr. 6 NWB-Eilnachricht Nr. 9/2020 S. 600 NAAAH-42262
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