Online-Nachricht - Freitag, 24.01.2020

DBA | Doppelbesteuerung für KGs in den Niederlanden abgemildert (BMF)

Das BMF hat die Konsultationsvereinbarung zwischen den zuständigen Behörden Deutschlands und der Niederlande nach Artikel 25 Abs. 3 Satz 2 Doppelbesteuerungsabkommens zwischen den beiden Ländern veröffentlicht (-NDL/19/10010 :001).

Positiver Qualifikationskonflikt bei einer Beteiligung an einer deutschen Kommanditgesellschaft

Das BMF-Schreiben gibt die am geschlossene Konsultationsvereinbarung zum Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vom in der durch das Protokoll vom geänderten Fassung wieder. Mit ihr soll der Effekt einer doppelten Besteuerung, der bei Sachverhalten entsteht, in denen beide Staaten eine deutsche Kommanditgesellschaft unterschiedlich qualifizieren, durch Anrechnung in den Niederlanden abgemildert werden.

Die deutsche Verwaltungsauffassung zur Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen auf Personengesellschaften (), bleibt dadurch unberührt.

Hinweis:

Das Schreiben wurde auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (ImA)

Fundstelle(n):
NWB PAAAH-40689