Besteuerung nach § 6 AStG
i.V.m. § 17 EStG im Falle einer wesentlichen Beteiligung bei Übertragung
der wesentlichen Beteiligung im Wege eines Wertpapierdarlehens auf
einen Dritten
Leitsatz
Wird bei einem Steuerpflichtigen die unbeschränkte Steuerpflicht
durch einen Wegzug ins Ausland (hier Schweiz) beendet, so kann eine
Besteuerung nach § 6 AStG i.V.m. § 17 EStG im Falle einer wesentlichen
Beteiligung auch dann erfolgen, wenn der Steuerpflichtige seine
Anteile - welche die wesentliche Beteiligung i.S.d. § 17 EStG begründeten
- kurz vor dem Wegzug im Wege eines Wertpapierdarlehens auf einen
Dritten übertragen hat. Zwar erfolgt bei einem Wertpapierdarlehen
grundsätzlich eine vollständige Übertragung der Anteile (ohne Aufdeckung
der stillen Reserven) auf den Darlehensnehmer, sodass der Darlehensgeber
für die Leihzeit grundsätzlich nicht mehr (wirtschaftlicher) Eigentümer der
Anteile ist. Die stillen Reserven bleiben aber beim Darlehensgeber
nach § 17 EStG verstrickt - und eine Besteuerung nach § 6 AStG i.V.m.
§ 17 EStG bleibt daher möglich -, weil dessen Rückgewähranspruch
aus dem Darlehensvertrag als "Anwartschaft" i.S.d. § 17 Abs. 1 S.
3 EStG anzusehen ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStZ 2020 S. 146 Nr. 5 EFG 2020 S. 37 Nr. 1 EStB 2020 S. 188 Nr. 5 GmbH-StB 2020 S. 158 Nr. 5 IWB-Kurznachricht Nr. 6/2020 S. 211 KÖSDI 2020 S. 21589 Nr. 2 KÖSDI 2020 S. 21717 Nr. 5 NWB-EV 2020 S. 64 Nr. 2 NAAAH-38663
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Online-Dokument
Schleswig-Holsteinisches
Finanzgericht
, Urteil v. 12.09.2019 - 4 K 113/17
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