Online-Nachricht - Dienstag, 19.11.2019

Gesetzgebung | Förderung der Elektromobilität (hib)

Der Bundesrat hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Wohnungseigentumsgesetzes zur Förderung der Elektromobilität vorgelegt (BT-Drucks. 19/15085).

Damit sollen die rechtlichen Hürden für den Einbau von Ladestellen durch Mieter und Wohnungseigentümer deutlich abgesenkt werden.

Der Entwurf basiert auf Vorschlägen einer länderoffenen Arbeitsgruppe der Justizministerinnen und Justizminister.

Danach soll jeder Mieter einen Anspruch auf den Einbau von Ladestationen für Elektrofahrzeuge haben. Im Wohnungseigentumsrecht soll ein Anspruch jedes Wohnungseigentümers geschaffen werden, dass ihm durch Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft der Einbau einer Ladestation ermöglicht wird.

Für einen zügigen Ausbau einer privaten Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge sei es notwendig, diese Reform des Wohneigentumsgesetzes zeitnah umzusetzen, heißt es in dem Entwurf.

Hinweis:

Das Gesetz muss noch das weitere Gesetzgebungsverfahren durchlaufen, bevor es in Kraft treten kann. Ob das Vorhaben in dieser Form verabschiedet wird, ist offen. Die Bundesregierung möchte noch in diesem Jahr ein Gesetz auf den Weg bringen, welches die hier genannten Punkte aufgreift, jedoch noch weitere Änderungen des Wohnungseigentumsgesetzes sowie Anpassungen des Mietrechts vorsieht.

Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 1294 (il)

Fundstelle(n):
NWB IAAAH-35221