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FG Münster Urteil v. - 8 K 2081/18 Kg

Gesetze: EStG a.F. § 66 Abs 3; AO § 218 Abs 1, Abs 2 Satz 1; EStG § 52 Abs 49a Satz 7

Kindergeld

Abrechnungsbescheid, Festsetzungsverfahren, sechsmonatige Auszahlungsbegrenzung

Leitsatz

Über einen Streit betreffend die Auszahlung des festgesetzten Kindergeldanspruchs ist durch Abrechnungsbescheid i.S.d. § 218 AO zu entscheiden. Dies gilt auch in Bezug auf die bis zum gültige Regelung des § 66 Abs. 3 EStG, wonach Kindergeld rückwirkend nur für die letzten sechs Monate vor Antragstellung gezahlt wird, weil diese Vorschrift nicht das Auszahlungs- bzw. Erhebungsverfahren, sondern das Festsetzungsverfahren betrifft.

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 5/2020 S. 291
RAAAH-34703

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FG Münster, Urteil v. 26.09.2019 - 8 K 2081/18 Kg

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