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BFH bestätigt neues Reisekostenrecht
Ein Überblick über die aktuelle Rechtsprechung zur Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte
Mit dem Gesetz [i]Schmidt, Reisekosten, Grundlagen, NWB PAAAE-49479 zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts v. (BGBl 2013 I S. 285) hat der Gesetzgeber das steuerliche Reisekostenrecht neu geordnet. Zentraler Punkt der seit geltenden Neuregelungen ist die gesetzliche Definition der ersten Tätigkeitsstätte, die an die Stelle der rechtsprechungsgeprägten regelmäßigen Arbeitsstätte tritt. Den damit einhergehenden Paradigmenwechsel hat der BFH nun in ersten Entscheidungen zum neuen steuerlichen Reisekostenrecht verdeutlicht (Urteil v. - VI R 27/17, NWB AAAAH-23042; v. - VI R 6/17, NWB EAAAH-23045, sowie v. - VI R 36/16, NWB KAAAH-23043; VI R 40/16, NWB UAAAH-23044, und VI R 12/17, NWB QAAAH-23041).
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Erste Tätigkeitsstätte
[i]LegaldefinitionErste Tätigkeitsstätte ist nach der Legaldefinition in § 9 Abs. 4 Satz 1 EStG die ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens (§ 15 AktG) oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten, der der Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist.
1. Ortsfeste betriebliche Einrichtung
[i]Räumlich zusammengefasste SachmittelOrtsfeste betriebliche Einrichtungen sind räumlich zusammengefasste Sachmittel, die der Tätigkeit des Arbeitgebers, eines verbundenen Unter...