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Erbschaft- und schenkungsteuerrechtliche Gestaltungen bei der Übertragung von Vermögen auf Ehegatten und Kinder
I. Einleitung
Nachdem das BVerfG durch seinen Beschl. v. (BStBl II S. 671) die Anknüpfung des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts an das Bewertungsrecht für verfassungswidrig erklärt und damit die dem Gleichheitssatz des Art. 3 GG zuwiderlaufende bisherige erbschaft- und schenkungsteuerrechtliche Privilegierung des Grundbesitzes ab dem beseitigt hat, muß den anderen verbliebenen Möglichkeiten steuergünstiger Gestaltungen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer noch mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden.
Ziel einer solchen Gestaltung sollte zunächst sein, die im Gesetz vorgesehenen Freibeträge möglichst optimal auszunutzen. Dies gilt nicht nur für die persönlichen Freibeträge nach § 16 ErbStG, sondern ganz besonders auch für den Freibetrag bei Übertragung von BV nach § 13 Abs. 2a ErbStG. Die notwendig gewordene gesetzliche Neuregelung wird zudem dazu führen, daß die Freibetragsregelungen weiter ausgedehnt werden. Gerade deshalb kommt den folgenden Überlegungen auch in der Zukunft ganz besondere Bedeutung zu.
Bei Vermögensübertragungen von Eltern auf Kinder - gleich ob durch Erbanfall oder im Wege vorweggenommener Erbfolge - ist es deshalb wichtig, das Vermögen möglichst gleichmäßig auf beide Ehegatten zu ...