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Aktuelle Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes
I. Einführung
Seit 1997 ist das GrEStG mehrfach geändert worden. Mit der Neuregelung der ErbSt und dem Wegfall der VSt-Erhebung wurde im JStG 1997 der GrESt-Satz von 2 v. H. auf 3,5 v. H. angehoben. Außerdem wurde als Ergänzungstatbestand die Besteuerung des Gesellschafterwechsels innerhalb von PersGes unter besonderen Voraussetzungen (§ 1 Abs. 2a GrEStG) eingeführt.
Im StEntlG 1999/2000/2002 wurde dieser Tatbestand noch einmal überarbeitet und verschärft (vgl. NWB F. 8 S. 1425). Dazu kam eine Einschränkung der Vergünstigungen für Erwerbe an und von Gesamthandsgemeinschaften. Eine weitere Verschärfung brachte die Änderung des § 1 Abs. 3 GrEStG (ab 2000), in dem für die Anteilsvereinigung eine 95-v. H.-Grenze eingeführt wurde. Insgesamt zielten diese Regelungen darauf ab, erkannte Umgehungsgestaltungen zu erschweren. Sie brachten für betroffene Kreise sowie die FÄ erhebliche Belastungen in der praktischen Anwendung als auch im Hinblick auf wirtschaftliche Auswirkungen (z. B. bei Umgestaltungen/Umstrukturierungen von Unternehmen).
II. Steueränderungsgesetz 2001
Die Änderungen des GrEStG im StÄndG v. (BGBl 2001 I S. 3794) sind im Wesentlichen Reparaturen und ändern die materielle Rechtslage nur wenig.