Unangekündigte Ortsbesichtigung durch einen sog. "Flankenschützer"
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Unangekündigte Ortsbesichtigung durch einen sog. "Flankenschützer":
Ist in "Überrumpelungsfällen", in denen der Finanzbeamte den Betroffenen nicht über seine Grundrechte nach Art. 13 GG belehrt, ein Interesse an der Feststellung, dass die durchgeführte Ortsbesichtigung rechtswidrig war, zu bejahen?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
MAAAH-24211