Arbeitshilfe - Stand: 20.04.2022

Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Säumniszuschläge

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Umfasst die Haftung des GmbH-Geschäftsführers neben seiner Inanspruchnahme für die Hauptschuld (hier Rückforderung von Investitionszulage) auch Säumniszuschläge, die deshalb entstanden sind, weil zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Rückforderung aufgrund pflichtwidrigen Unterlassens des Haftenden keine liquiden Mittel zur Rückzahlung vorhanden waren?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Bitte beachten:
Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen, die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der Anwender selbst Sorge zu tragen. Es kann keine Haftung übernommen werden.

Fundstelle(n):
TAAAH-24200