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FG Münster Beschluss v. - 13 V 235/19 G EFG 2019 S. 1223 Nr. 14

Gesetze: GG Art 3 Abs 1; KStG § 8 Abs 1; EStG § 10d; GewStG § 10a Satz 2

Gewerbesteuer

Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung des Verlustvortrags nach § 10a Satz 2 GewStG

Leitsatz

1) An der Begrenzung des Verlustvortrags nach § 10a Satz 2 GewStG bestehen bei Vorliegen sog. „Definitiveffekte” verfassungsrechtliche Zweifel.

2) Ein solcher Definitiveffekt liegt vor, wenn durch Umstrukturierung Verluste aus einer atypisch stillen Beteiligung nicht mehr geltend gemacht werden können.

Tatbestand

Fundstelle(n):
EFG 2019 S. 1223 Nr. 14
YAAAH-21803

Preis:
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Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG Münster, Beschluss v. 22.05.2019 - 13 V 235/19 G

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